Straftaten
Wenn Sie Straftaten begangen haben, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, wie z.B. wiederholtes Fahren ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzung im Straßenverkehr, Transport von Diebesgut, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder wenn es neben den aktenkundigen Verkehrsverstößen zu wiederholten Straftaten kommt, wird eine MPU angeordnet, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, die bestehenden Fahreignungszweifel auszuräumen.
Die Fragestellung lautet in diesem Fall:
„Ist trotz der aktenkundigen ersichtlichen Verkehrsstraftaten nicht zu erwarten, dass der Untersuchende auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?“
Zunächst prüfen wir kostenlos, ob eine MPU für Sie notwendig ist und beraten Sie über die Möglichkeiten.Ist die Anordnung der MPU nicht zu beanstanden, zeigen wir Ihnen, wie Sie mit Hilfe einer professionellen Vorbereitung durch unsere Verkehrspsychologen am einfachsten und schnellsten Ihren Führerschein zurückbekommen.
Ohne Vorbereitung ist eine MPU leider kaum zu bestehen.
Lassen Sie nicht zuviel Zeit verstreichen!
Rufen Sie uns an oder hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und wir informieren Sie über die notwendigen Schritte vom Ablauf der MPU über die optimale Vorbereitung bis hin zur richtigen Auswahl der Begutachtungsstelle.