Abstinenzen

Alkohol Abstinenz

Eine Alkoholabstinenz wird oft von der Behörde gefordert, wenn jemand wegen Alkoholmissbrauch im Straßenverkehr auffällig geworden ist. Das bedeutet, dass die Person für einen bestimmten Zeitraum (meist 6 Monate oder ein Jahr) keinen Alkohol trinken darf. Um dies nachzuweisen, müssen regelmäßig Abstinenzkontrollen durchgeführt werden.

Diesen können Sie in Form von Haar oder Urinabgaben durchführen und müssen bei einem Amtsarzt erfolgen der nach DIN ISO/IEC 17025akkreditiert ist und diese nach den CTU-Kriterien (Chemisch-Toxikologischen Unterschungs Kriterien) durchführt.

Die Abstinenz gilt dann als bestätigt, wenn die Ergebnisse der Untersuchungen negativ ausfallen. Wenn dies der Fall ist, stellt die durchführende Stelle eine Bescheinigung (Abstinenznachweis) aus, welchen Sie am Untersuchungstag bei der Begutachtungsstelle vorlegen.

Es empfiehlt sich, frühzeitig professionelle Hilfe und Beratung in Anspruch zu nehmen, um den Entzug und die Abstinenz erfolgreich durchzuführen und auf die MPU vorzubereiten.
Gerne beraten wir Sie hier auch gerne, wo Sie diese Untersuchungen machen können.

Deine MPU-Vorbereitung

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